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Wohnen

Die Wohngemeinschaft in Uni-Nähe, die Familienwohnung im Altbau, eine kleine 2-Zimmer-Wohnung in Park­nähe. Das Wohnungsangebot in Magdeburg ist bunt gemischt und vor allem eins: bezahlbar. Wie die meisten Deutschen, wohnen auch die Menschen in Magdeburg meist zur Miete.

Für die Wohnungs- oder Zimmersuche in Magdeburg können Sie folgende Möglichkeiten nutzen:


Wer für wenig Geld wohnen will und dabei noch neue Leute kennenlernen möchte, der sucht sich am besten einen Platz in einer Wohngemeinschaft (WG). Dabei sind WGs nicht mehr nur etwas für Studierende. Gemeinsam wir eine größere Wohnung angemietet, in der jeder Mitbewohner ein Zimmer mietet und Bad und Küche mit allen Bewohnern geteilt werden.

Wohnungen können in der Regel vorab besichtigt werden. Dafür wird telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart. Nach der Entscheidung für eine Wohnung folgt das Unterzeichnen des Mietvertrages. Darin sind alle wichtigen Informationen und Absprachen zur Wohnung festgehalten, wie z.B. die Höhe der Grundmiete, die Nebenkosten, Kündigungsfristen sowie Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter.

In Deutschland werden Wohnungen meist unmöbliert angemietet. Bei den Suchportalen besteht jedoch oft die Möglichkeit nach möblierten Zimmern oder Wohnungen zu filtern. Besonders auf www.wg-gesucht.de und www.kleinanzeigen.de gibt es auch einige Angebote für möblierten Wohnraum.

Zusätzlich zur Miete zahlen Sie Betriebskosten, die die Verbrauchskosten für Heizung und Wasser und Verwaltungskosten abdecken. Strom, Internet und Fernsehen müssen von den Mietern selbst getragen werden. Dazu schließen Sie mit weiteren Anbietern einen Vertrag.

Mietvertrag

Unabhängig von der gewählten Wohnart, wird immer vor dem Einzug ein Mietvertrag vereinbart. Dieser regelt zwischen Besitzer/Vermieter und Mieter sämtliche Regeln, Pflichten und mögliche Gebühren. Dazu zählen auch Miete, Kaution und Nebenkosten. Außerdem haben viele Wohnhäuser eine Hausordnung, die zusätzliche Regeln für die gesamte Mieterschaft definiert, wozu meist eine Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr gehört, in der keine lauten Arbeiten in der Wohnung verrichtet werden dürfen.

Das Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg, der Caritasverband des Bistums Magdeburg e.V. und verschiedene Wohnungsunternehmen in Magdeburg haben einen Leitfaden für Mieterinnen und Mieter mit Migrationshintergrund erstellt, um einen Überblick über die allgemeinen Regeln für die Nutzung einer Mietwohnung in Deutschland zu geben.

Beim Unterschreiben des Mietvertrages erhalten Sie außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung, mit der bestätigt der Vermieter, dass Sie wirklich in die Wohnung eingezogen und Mieter sind. Diese Bescheinigung benötigen Sie bei der Anmeldung im BürgerBüro und in der Ausländerbehörde. 

Anmeldung einer Wohnung

Sie haben eine Wohnung gefunden und bezogen? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in einem der BürgerBüros anmelden. Vereinbaren Sie dazu am besten online einen Termin.

Online-Terminvergabe im BürgerBüro

Mitbringen müssen Sie neben dem Personalausweis auch die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung.  Mit der Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung genannt, bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen bzw. aus der Wohnung ausgezogen ist.

Die Wohnungsgeberbescheinigung haben Sie also zusammen mit dem Mietvertrag von Ihrem Vermieter erhalten. Für diese Bescheinigung gibt es auch eine Vorlage, die Sie Ihrem Vermieter z.B. beim Unterzeichnen des Mietvertrages vorlegen können. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Anmelden einer Wohnung.